Geburtstagskronen nach Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Auf den Produktseiten meiner Geburtstagskronen oder auf Instagram hast du vielleicht schon gelesen, dass Geburtstagskronen als Spielzeug gelten und daher nach den Vorgaben der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hergestellt sein müssen. Doch was hat es damit genau auf sich? Das möchte ich dir in diesem Beitrag erklären.
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Die Spielzeugrichtlinie muss jeder Hersteller von Kinderspielzeug bei der Fertigung verpflichtend einhalten. Darin stehen – teilweise recht allgemein formulierte – Anforderungen an z.B. physikalische und mechanische Eigenschaften, Entzündbarkeit oder chemische Eigenschaften des Spielzeugs. Die harmonisierte Spielzeugnorm EN-71 definiert nochmal genauer: Sie beschreibt konkret, welche Tests das jeweilige Spielzeug durchlaufen muss, um die Richtlinie zu erfüllen. Diese Tests kann man unter bestimmten Bedingungen selbst durchführen und die Ergebnisse in einer technischen Dokumentation festhalten. Am Ende kann man eine EG-Konformitätserklärung erstellen, durch die man als Hersteller bestätigt, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Am Spielzeug wird das durch Anbringen des CE-Zeichens sichtbar, das auf jeder Geburtstagskrone zu finden ist.
Welche Tests mussten die Kronen bestehen?
Einige - das kann ich euch schon mal sagen ;-) Zuerst einmal wichtig: man darf für die Herstellung von Spielzeug nur Materialien verwenden, die die chemischen Anforderungen (aus der Norm EN 71-3) erfüllen. Es gibt genaue Vorgaben, welche chemischen Stoffe in welcher Konzentration enthalten sein dürfen und auch in welcher Art ein Labor das Material testen muss um die Eignung feststellen zu können. Am besten kauft man also das Material direkt mit den nötigen Bestätigungen der Hersteller ein - wenn das nicht möglich ist, wie z.B. bei meinem Musselin mit Goldstrichen, habe ich die chemische Prüfung in einem Labor veranlasst. Eine weitere Alternative stellen Produkte von GOTS-zertifizierten Herstellern dar, da der GOTS-Standard die Anforderungen an Spielzeug mit abdeckt. | |
Hat man nun eine Krone aus geeignetem Material genäht, geht es ran an den Speck. Von jeder Krone wird ein Testkandidat gefertigt, der dann zunächst mal auf mechanische und physikalische Eigenschaften geprüft wird. Heißt konkret man zieht an allen Ecken und Enden mit ordentlich Kraft (10N!) an der Krone um zu prüfen ob alle Nähte halten und sich keine gefährlichen Kleinteile lösen können. | |
Weiter geht es mit der Waschbarkeit. Die Geburtstagskronen-Testkandidaten durften ein paar Runden in der Waschmaschine drehen, das dürfen sie bei 30°C im Schonwaschgang. Anschließend wurden sie auf der Leine getrocknet und nochmal gewaschen,... und nochmal, denn aller guten Dinge sind drei! | |
Zuletzt ein wirklich "grausamer" Test: Die Entflammbarkeitsprüfung. Jeder fein säuberlich gewaschene Testkandidat wurde abgefackelt. Dabei wird akribisch mitgefilmt und die Zeit genommen, die die Flammen für eine bestimmte Strecke auf der Krone brauchen um sich auszubreiten. In der EN 71-2 ist genau definiert wie schnell ein auf dem Kopf zu tragendes Spielzeug brennen darf. Zum Glück hat sich der Aufwand gelohnt und die Kronen haben mit ordentlich Puffer auch den Brandtest bestanden - das ist auch gut so, denn gerade am Geburtstag sind ja oft die Geburtstagskerzen nicht weit! |
Hast du das alles alleine gemacht?
Nicht ganz. Ich hatte Unterstützung durch den wunderbaren Verein "Wir machen Spielzeug". Hier haben sich viele Kleinhersteller von Spielzeug zusammengetan um sich gegenseitig bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen. Über den Verein habe ich außerdem Zugang zu den verschiedenen Normen (die man sich sonst für teures Geld kaufen müsste). Durch den CE-Crashkurs, den ich beim Vorstandsmitglied Nadja Lüders gemacht habe, konnte ich auch direkte Kontakte zu anderen Herstellern knüpfen und wir haben uns fleißig über Instagram und WhatsApp ausgetauscht und uns im Prozess unterstützt.
Die Prüfungen und Dokumentation musste ich aber dennoch natürlich "alleine" machen, da sie genau auf mein Produkt, die Geburtstagskrone, zugeschnitten sein mussten.
Warum verkaufst du die Geburtstagskronen nicht einfach als Dekoartikel oder Accessoire?
Weil ich das nicht darf, so einfach. Nicht der Hersteller entscheidet, ob sein Produkt ein Spielzeug ist, sondern der Gesetzgeber. Und der legt klar fest: besitzt ein Produkt einen beabsichtigten oder unbeabsichtigen Spielwert, ist es als Spielzeug einzustufen. In den erläuternden Leitlinien zur Spielzeugrichtlinie wird darauf auch nochmal konkret mit Beispielen eingegangen. Und in der Leitlinie Nummer 20 finden sich auf Seite 17 auch die Geburtstagskronen mit der Beurteilung: SPIELZEUG!
Ihr seht also - es gibt eine Menge zu beachten und die Geburtstagskronen haben einiges hinter sich, bevor sie am Geburtstag eurer Kinder zum Einsatz kommen dürfen. Aber auch wenn es viel Arbeit war und ist, es macht mich unglaublich stolz, so ein tolles, hochwertiges und vor allem sicheres Produkt herstellen zu dürfen. Besonders seitdem ich selbst Mama bin, gibt es für mich nichts Wichtigeres als die Sicherheit und Unversehrtheit unserer Kleinsten.